Grundlagen

Grundlagen

Was bedeutet das eigentlich alles?

Was ist NIS 2?
EU-Richtlinie 2022/2555 in fünf Minuten erklärt.
§ 30 BSIG: die zehn Maßnahmen für Cybersicherheit
Die zehn Risikomanagementmaßnahmen aus § 30 Abs. 2 BSIG, ihr Verhältnis zu Artikel 21 NIS 2 und zur CIR (EU) 2024/2690, Verhältnismäßigkeit und Bußgelder.
§ 32 BSIG: die NIS-2-Meldepflicht
Die Meldepflicht aus § 32 BSIG: Frühwarnung in 24 Stunden, Meldung in 72 Stunden, Abschlussbericht nach einem Monat, was erheblich heißt und das Verhältnis zur DSGVO.
§ 38 BSIG: die Pflichten der Geschäftsleitung
Die Pflichten der Geschäftsleitung aus § 38 BSIG: Risikomanagementmaßnahmen nach § 30 umsetzen und überwachen, an Schulungen teilnehmen, persönliche Innenhaftung nach Absatz 2, und das Verhältnis zu Artikel 20 NIS 2.
CIR 2024/2690 — die technische Verordnung
Die EU-Durchführungsverordnung, die NIS 2 für digitale Infrastruktur konkretisiert.
IT-Grundschutz und NIS 2
Wie sich der BSI-Standard zur deutschen NIS 2 Umsetzung verhält.
IT-Sicherheitspflicht erklärt
Was Geschäftsführer rechtlich schulden — neben NIS 2 auch im Gesellschaftsrecht.
Glossar
Begriffe rund um NIS 2, BSIG, CIR und Cybersicherheit.
Häufige Fragen zu NIS 2
Die Fragen, die wir am häufigsten zu NIS 2 hören.
ENISA Technical Implementation Guidance und NIS 2
Was die EU-Cybersicherheitsagentur ENISA unter NIS 2 tut, was die Technical Implementation Guidance (TIG) ist und wie sie zur Durchführungsverordnung 2024/2690 passt.
Erheblicher Sicherheitsvorfall nach NIS 2 und CIR 2024/2690
Artikel 23(3) NIS 2 nennt zwei Auslöser. CIR 2024/2690 quantifiziert die Schwellenwerte für digitale Infrastruktur. Für andere Sektoren bleiben sie unbestimmt.
Die Kooperationsgruppe nach Artikel 14 NIS 2
Was die NIS 2 Kooperationsgruppe macht: Mitgliedstaaten, Kommission, ENISA. Strategische Zusammenarbeit, Leitlinien, Peer Reviews.
CSIRT-Netzwerk und EU-CyCLONe nach Artikel 15 und 16 NIS 2
Wie die nationalen CSIRTs operativ zusammenarbeiten und wie EU-CyCLONe großflächige Cyberkrisen koordiniert.
Koordinierte Risikobewertungen kritischer Lieferketten nach Artikel 22 NIS 2
Was Artikel 22 verlangt: gemeinsame EU-Bewertung der Cybersicherheitsrisiken bestimmter kritischer IKT-Lieferketten durch Kooperationsgruppe, Kommission und ENISA.
NIS 2 für die Geschäftsführung in fünf Minuten
Die kürzeste belastbare Zusammenfassung von NIS 2 für Geschäftsführung, Vorstand und Aufsichtsrat. Was Artikel 20 verlangt, was im Audit zählt, was nicht delegierbar ist.
Was sich von NIS 1 zu NIS 2 geändert hat
Erweiterung des Anwendungsbereichs, neue Governance-Pflichten, härtere Meldepflichten, höhere Bußgelder. Die wichtigsten Verschiebungen zwischen Richtlinie 2016/1148 und 2022/2555.
Was ist das BSI?
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, errichtet nach §1 BSIG. Unter NIS 2 die zuständige Behörde, die Meldestelle und der Träger des nationalen CSIRT.
Das BSI-Meldeportal
Eine Plattform für zwei NIS 2 Pflichten: Erstregistrierung nach §33 BSIG und Meldung erheblicher Sicherheitsvorfälle nach §32 BSIG. Zugang über ELSTER-Organisationszertifikat.
Was 'verhältnismäßig' in Art. 21(1) NIS 2 wirklich heißt
Sechs Faktoren entscheiden, was verhältnismäßig in Ihrem Fall heißt: Risikoexposition, Größe, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Vorfällen, gesellschaftliche Auswirkungen, Stand der Technik, Kosten.
Was 'unverzüglich' bei der NIS 2 24-Stunden-Frist wirklich heißt
Art. 23(4)(a) NIS 2 läuft mit zwei Uhren, nicht mit einer. Unverzüglich UND innerhalb von 24 Stunden, beide ab Kenntniserlangung. §121(1) BGB definiert unverzüglich als 'ohne schuldhaftes Zögern'.
Was ist ein Asset unter NIS 2?
Ein Asset unter NIS 2 ist alles, was Informationen verarbeitet, speichert oder überträgt. Art. 21(2) und CIR 2024/2690 verlangen ein Inventar; BSI 200-2 §8.1 erlaubt Gruppierung gleichartiger Objekte.
Was ist ein ISMS und brauche ich eins für NIS 2?
Ein ISMS ist die Art und Weise, wie eine Organisation Informationssicherheit steuert. NIS 2 nennt das Wort nicht, aber Art. 21(2) verlangt genau das, was ein ISMS leistet. ISO 27001 Zertifizierung ist nicht verpflichtend.